Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

 

Präambel

Der Augustinuswerk e.V. ist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Anbieter für die Essenversorgung.

Mit Hilfe des bereitgestellten Internetportals „aw-essen.de“ werden die Anmeldung, Bestellung, Abbestellung und Abrechnung durchgeführt. Der zwischen den Vertragsbeteiligten Augustinuswerk e.V. (im Folgenden Anbieter) und dem Essensteilnehmer, vertreten i.d.R. durch den Sorgeberechtigten/Erziehungsberechtigten (im Folgenden Kunde) geschlossene Essenversorgungsvertrag basiert auf den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§1 Vertragsnehmer

Vertragspartner sind der Augustinuswerk e.V., als Anbieter und die jeweils angemeldete Person bzw. im Falle der Minderjährigkeit der angemeldeten Person, der jeweilige Erziehungsberechtigte, fernerhin als Kunde bezeichnet. Nutzer im Sinne dieser AGB ist die jeweils angemeldete Person (Kunde).

 

§2 Nutzerkonto und Identifikation

Die Anmeldung erfolgt unter www.aw-essen.de, im Online-Bestellsystem (Portal) und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Geschäftsverkehr.
Der Kunde registriert sich selbst im Portal und trägt alle erforderlichen Angaben ein. Damit wird ein neues Kundenkonto erstellt und der Kunde wird darüber per E-Mail informiert.

Als Zahlungsart ist nur der Einzug per Lastschrift möglich. Das Hinterlegen der eigenen Bankverbindung ist auch dann zwingend notwendig, wenn ein Anspruch auf Leistungen durch den Landkreis Wittenberg oder das Jobcenter besteht.

 

§3 Kontoübersicht und Essensbestellung im Internet

Der Kunde/Nutzer kann über das Einloggen im Portal unter Angabe von Benutzername und Passwort folgende Aktionen durchführen:

 

 

Die Essensbestellung erfolgt durch Anklicken eines Menüs im Speiseplan. Die Abbestellung erfolgt durch erneutes Anklicken im Speiseplan. Ein bestelltes Menü ist farblich hervorgehoben. Weiteres ist zur Bestellung nicht notwendig. Die Bestellung erfolgt also mit einem Klick. 

Die Essensbestellung/Essensauswahl kann immer bis Mittwoch für die darauffolgende Woche erfolgen. Die Möglichkeit zur Bestellung über einen längeren Zeitraum besteht ebenso. 

Abbestellungen/Stornierungen können kurzfristig bis 8.00 Uhr am aktuellen Tag der Essensausgabe erfolgen. Ausschlaggebend ist die Portal-Systemzeit.

Wichtiger Hinweis:

Stornierungen und Änderungen der Bestellung sind nach vorgenannter Frist/Uhrzeit nicht mehr möglich. Bestellte aber nicht verbrauchte Essen sind vergütungspflichtig.

 

Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Augustinuswerk e.V. gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Erfüllung der Pflichten des Kunden gem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Augustinuswerk e.V.

Gottlieb-Daimler-Straße 2

06886 Luth. Wittenberg

Fax: 03491/6189 590

E-Mail: schulessen@augustinuswerk.de

 

 

Widerrufsfolgen:

 

Für alle bis zum Widerruf und darüber hinaus bestellte Lebensmittel gilt:

Vor Ablauf des ausgewiesenen Bestellschlusses ist es möglich, die vom Auftraggeber ausgelöste Bestellung/Dauerbestellung mittels einer Abbestellung über das Onlinebestellsystem zu wiederrufen (abbestellen). Nach Ablauf  des ausgewiesenen Bestellschlusses erlischt das Widerrufsrecht zur Bestellung, mit Bezug auf §312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen Abs.4 Nr.1 BGB.

 

§4 Allergien/ Unverträglichkeiten

Bestehende Allergien und Unverträglichkeiten sind mit ärztlichem Attest nachzuweisen und in Schriftform an den Augustinuswerk e.V. zu senden. Diese sollten mit der Erstbestellung vorliegen. Für Folgen uns nicht mitgeteilter Unverträglichkeiten übernimmt der Augustinuswerk e.V. keine Haftung.

 

§5 Ermäßigungen

Ermäßigungsbescheide des Essengeldes sind dem Augustinuswerk e.V. im Original oder in Kopie zur Verfügung zu stellen. Nicht vorgelegte bzw. ungültige Ermäßigungen werden nicht berücksichtigt. Verlängerungen von Ermäßigungen sind dem Augustinuswerk e.V. spätestens bis zu dem Tag, an welchem die Veränderung eintrifft, bekannt zu geben.

 

§6 Essensausgabe

In Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen stehen Mitarbeiter des Augustinuswerkes e.V. sowie Räumlichkeiten für die Essenausgabe in den entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung.

Die Ausgabe der Essen erfolgt mittels einer elektronischen Essenmarke (Legitimationsmedium).
Die elektronische Essenmarke ist eine Leihgabe vom Anbieter. Dafür erhebt der Anbitereinen Pfand i.H.v. 3,00 EUR. Bei Verlust der elektronischen Essenmarke wird erneut ein Pfand i.H.v. 3,00 EUR erhoben.
Kann der Nutzer die elektronische Essenmarke nicht vorlegen, so kann keine Essensausgabe erfolgen. Im System ist ersichtlich, ob der Nutzer sein Essen abgeholt hat.

In Kindertagesstätten erfolgt die Ausgabe der Mahlzeiten durch die Mitarbeiter der Einrichtung in deren Räumlichkeiten.

 

§7 Rechnung / Bezahlung

Die Abrechnung der Essen erfolgt zu Beginn des Folgemonats durch Erstellung eines Rechnungsbeleges. Den Rechnungsbeleg findet der Kunde in seinem Kundenkonto; hierrüber erfolgt auch der Ausdruck.

Als Zahlung ist nur der Einzug per Lastschrift möglich. Das Hinterlegen der eigenen Bankverbindung ist zwingend notwendig, unabhängig davon, ob Anspruch auf Leistungen durch Landkreis Wittenberg oder ein Jobcenter besteht.

Auf jeder Rechnung ist das Fälligkeitsdatum angegeben. Bei Lastschriften, die nicht eingelöst werden konnten, tritt der Zahlungsverzug sofort mit der Rücklastschrift ein.

Bei falschen Kontoangaben oder eventuell auftretenden Rücklastschriften, sind die entstandenen Gebühren, aktuell mindestens 10,00 EUR, vom Kunden zu tragen.

Lastschriften werden am vierten Werktag des Folgemonats nur einmal eingezogen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so muss der Zahlungspflichtige die Rechnung selber anweisen. Nach 5 Tagen Zahlungsverzug wird die Rechnung angemahnt, nach weiteren 5 Tagen wird die 2. Mahnung erstellt und nach weiteren 5 Tagen die dritte und letzte Mahnung. Die Mahnkosten berechnen sich wie folgt: 

 

Mahnung/ Zahlungserinnerung: 2,50 EUR Mahnkosten

Mahnung: 2,50 EUR

 

Nach der 2. Mahnung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen/Rechtsanwalt abgegeben, mit allen damit verbundenen Kosten, die der Kunde zu tragen hat.

 

§8 Haftung und Sperrung

Das persönliche Passwort darf nur dem Kunden bekannt sein. Für einen eventuellen Schaden, der durch den fahrlässigen Umgang mit dem Passwort entsteht, haftet ausschließlich der Kunde.

 

Der Anbieter haftet bei Verlust oder Diebstahl der elektronischen Essenmarke bis zur Sperrung, desselben nicht für einen eventuellen Missbrauch.

 

Der Anbieter ist berechtigt, im Fall eines offensichtlichen Missbrauchs die elektronische Essenmarke zu sperren.

 

Im Falle eines Zahlungsrückstandes sowie nicht eingelöste Lastschrift wird die Essensversorgung eingestellt. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Frist vom Anbieter beendet werden. Diese Kündigung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. 

 

§9 Beendigung

Der Vertrag endet automatisch, sofern 6 Monate und länger keine Essensbestellungen durchgeführt wurden. Die Nummer des Kunden wird dann neu vergeben.

Der Vertrag endet ferner mit der Abmeldung des Kunden.

Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung der Leistungserbringung durch den Anbieter.

 

§10 Datenschutzbestimmungen

Der Anbieter wird die im Zusammenhang mit der Anmeldung, Essensbestellung und Abrechnung erforderlichen und vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten. Darunter fallen die Bestandsdaten, die alle in der Teilnahmeerklärung geforderten Angaben darstellen. Diese werden im Rahmen der Leistungserbringung und der Abrechnung mit den Abrechnungsdaten verwendet. Die zur Vertragsdurchführung notwendige Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung erhaltenen Daten des Kunden dürfen auch im Rahmen der Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO) an durch den Anbieter beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Bestandsdaten und Abrechnungsdaten können zum Zwecke des Entgelteinzugs an Dritte übermittelt werden, soweit dies zum Entgelteinzug erforderlich ist.

 

§ 11 Sonstiges

Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien am nächsten kommt.